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Alt 17.12.2014, 11:34   #1
Mietzetatze
 
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Standard Tierseuchenkasse und Veterinäramt

Hallo ihr Lieben,

Die Kollegin gab mir soeben die Zeitung und dort stand folgender Artikel drin.

Trifft das wirklich auf uns Aquarianer zu? Wer hat es gemeldet und kann Berichten?

Ist zwar jetzt für Sachsen aber das gibt es sicher überall?!



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Alt 17.12.2014, 12:02   #2
Naralo
 
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Wie du weißt komm ich aus dem selben Land wie du. Und ich kann dir versichern, das betrifft dich nicht. Es betrifft vielmehr leute die z.B Forellen etc in ihren Teichen haben. Aquariumfische sind hier ausgenommen. Oder siehst du Katzen und Hunde oder Terrarientiere in den Artikel? Einzig wenn du das Aquariumwasser direkt in den nächsten Bach leitest musst du das melden. Ich gehe aber mal davon aus das du das nicht machst. Näheres findest du in der Fischseuchenverordnung (ja die gibt es) dort steht auch drin. Weiterhin steht an einer stelle auch das Teichbewohner etc ausgenommen sind. Also ruhig bleiben, das SEK kommt nicht gleich
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Alt 17.12.2014, 13:00   #3
Mietzetatze
 
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Danke. Aber wer hält Sich den privat forellen? Süßwasser. Und privat heist für mich muss das melden. 😁 hätte Mich aber gewundert wenn es so ist.
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Alt 17.12.2014, 13:29   #4
Duras
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Hi,

Ich denke, da geht es eher um die Teichbesitzer. Als Aquarianer hat man mit Seuchen eigentlich nicht viel am Hut, ausser man entsorgt sein Aquariumwasser in Bächen (oder ähnlichem).
Das sich da jeder Aquarianer melden muss, bezweifel ich.

Gruss
Sascha
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Alt 17.12.2014, 13:29   #5
Naralo
 
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Es gibt schon einige die privat irgendwo einen größeren Teich haben und dort eben Forellen etc drin haben und die für die eigene Verwertung oder im geringen Umfang verkaufen. Darauf aber kein Gewerke angemeldet haben. Die würde das zum Beispiel treffen. In falle einer Tierseuche würden die dann eine Entschädigung bekommen wenn sie betroffen sind. Wir mit unseren Aquarien sind aber nicht von Tierseuchen in den Umfang betroffen.
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Alt 17.12.2014, 18:04   #6
Takhisis
 
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Huhu,

das betrifft wohl Tiere, die zur Lebensmittelgewinnung dienen... Wenn man z.B. Landwirtschaft im Nebenerwerb angemeldet hat (also wenn man landwirtschaftliche Nutzflächen unterhält) oder etwas Ähnliches. Gerade in ländlicheren Gegenden ist es auch nicht unüblich, dass Speisefische privat gehalten und dann an Verwandte, Bekannte, Kollegen usw. verkauft werden.
Gerade jetzt zur Weihnachtszeit sind diese privaten Halter doch wieder heiß begehrt... Wo bekommt man schon den Weihnachtsbraten "frisch" und nicht aus der Tiefkühltruhe, wo er vllt. schon seit ein paar Wochen liegt? Ich kenne viele Leute, die sich genau deswegen ein paar Enten oder Gänse halten. Karnickel gehen fast das ganze Jahr... Aber alle diese Tiere hält man ja (genau wie unsere Lieblinge im Aquarium) ja nur im Ausnahmefall allein.
Man kauft die Jungtiere, füttert sie über den Sommer und dann kommt kurz vor Weihnachten die Vogelgrippe und die Tierchen fallen tot um. Sind also nicht mehr zu verwerten... Dann hat man doch einiges an Geld in den Sand gesetzt. So bekommt man wenigstens etwas finanzielle Unterstützung...

LG

Verena
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Alt 17.12.2014, 18:19   #7
Mietzetatze
 
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Hallo,

vieln dank, jetzt hab ich das ganze auch verstanden. Kam mir schon sehr unlogisch vor vobei ich finde das tiere melden ja nicht so ne doofe idee ist. dann werden evtl auch hunde nicht mehr so oft ausgesetzt. bzw. man lässt sie alle chipen und wenn einer ausgesetzt wird dann muss der halter strafe zahlen. dann überlegen sich evtl einige das ganze.
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Alt 17.12.2014, 18:24   #8
Sitha
 
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Hi,

Tierseuchenkasse betrifft von der Idee her alles, was einer grenzübergreifenden Seuche zum Opfer fallen könnte.
So zum Beispiel auch Brieftauben und Pferde ( bei denen läuft es noch so dass der Pensionsstall die Zahl der bei ihm stehenden Pferde zu seinen Lasten meldet. Soll aber in Zukunft in der Pflicht des Eigentümers liegen)

Es geht halt auch darum die eventuellen Kosten von größeren Einsätzen und Transportverboten, etc. zu decken.

In NRW werden Fische übrigens nicht erfasst.

Liebe Grüße
Sitha
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Alt 17.12.2014, 19:46   #9
Shar
 
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Servus.

Nachgelesen:
Zitat:
Besitzer von Pferden, Rindern, einschließlich Wasserbüffeln, Wisenten und Bisons, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Bienenvölkern und Süßwassernutzfischen sind verpflichtet, der Sächsischen Tierseuchen-kasse jährlich ihren Gesamtbestand an Tieren der genannten Arten, nach Tierarten gegliedert, zu melden. Die Meldepflicht bei Geflügel bezieht sich auf Junghühner bis 18. Lebenswoche, Legehennen ab 18. Lebenswoche (einschließlich Hähne), Masthähnchen, Puten, Gänse, Enten und Küken aller genannten Tierarten sowie Rassegeflügel (Hühner, Zwerghühner, Enten, Gänse, Perl- und Truthühner sowie Küken).
Quelle: Beitragssatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse




Grüße ~Shar~
Shar ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.12.2014, 19:53   #10
Mietzetatze
 
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Zitat:
Zitat von Shar Beitrag anzeigen
Servus.

Nachgelesen:
Besitzer von Pferden, Rindern, einschließlich Wasserbüffeln, Wisenten und Bisons, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Bienenvölkern und Süßwassernutzfischen sind verpflichtet, der Sächsischen Tierseuchen-kasse jährlich ihren Gesamtbestand an Tieren der genannten Arten, nach Tierarten gegliedert, zu melden. Die Meldepflicht bei Geflügel bezieht sich auf Junghühner bis 18. Lebenswoche, Legehennen ab 18. Lebenswoche (einschließlich Hähne), Masthähnchen, Puten, Gänse, Enten und Küken aller genannten Tierarten sowie Rassegeflügel (Hühner, Zwerghühner, Enten, Gänse, Perl- und Truthühner sowie Küken).

Quelle: Beitragssatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse




Grüße ~Shar~
Für mich sind doch meine Zierfische Nutzfische Sie haben für mich den Nutzen das sie toll aussehen und mir freude bereiten bzw. ich nutze die Süßwasserfische um mir freude zu bereiten

Ja hab es soweit verstanden. Nur das da eben stand egal ob landwirtschaftlich oder privat hat mich irritiert
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