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#21 |
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Registriert seit: 03.02.2009
Ort: Magdeburg
Beiträge: 5.627
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Erhielt: 15 Danke in 10 Beiträgen
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Ok, nehmen wir das also mal als gegeben an und rechtsverbindlich.
Muss ich mir Gedanken machen mit Ordnubngsgeld belegt zu werden, weil ich Schnecken halte, ja sogar, welche abgebe? Was soll ich mit den Tieren machen? Alle umbringen und auf den Kompost? Darf ich das überhaupt? Wenn schon was beschlossen wird, dann doch bitte so, daß Otto-Normalverbraucher auch weiß wie und vor allem wann er zu reagieren hat. Hat hier rigendjemand diesbezüglich auch Ideeen? Mir hat bis jetzt keriner ein Einschreiben mit Rückantwort geschickt, also bin ich ja nicht informiert. |
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#22 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Du bist ja auch keiner der Adressaten, sondern die Mitgliedsstaaten, die durch ihre Regierungen repräsentiert werden..
Der Beschluss ist absoluter Humug in meinen Augen, es scheint den Zuständigen wohl überhaupt nicht bewusst, dass europaweit wohl hunderttausende Personen (ich schätze nur, ich kann mich bei der Zahl auf keine Quelle berufen) Apfelschnecken als Haustiere halten. Wegen einer Region in einem Mitgliedstaat erfolgt ein europaweites Verbot.. -.- Und dem Wortlaut entsprechend darfst du noch Pomacea halten, wenn du welche hast, denn das wurde nicht berücksichtigt im Beschluss, aber tatsächlich nicht mehr abgeben, zumindest nicht legal. Daraus folgt, möchtest du nicht illegal abgeben (ich verweise noch mal darauf, wie krotesk die Vorstellung eines Schwarzmarktes für AS ist), musst du sie töten, oder an der Vermehrung hindern. mWn dürfen wirbellose Tiere getötet werden. Ich fühl mich an die Diskussion mit dem Verbot der Exotenhaltung erinnert. Und der TE sowie andere ebenfalls. Dass hier so harsch gehandelt wird, liegt aber wohl wirklich einzig am wirtschaftlichen Hintergrund, an den Verlusten, die verursacht werden, den Kosten, die zur Bekämpfung eingesetzt werden müssen. Sonst wäre das kaum dazu gekommen. Bin heut abend wohl im Kölle, werd da auch mal nachfragen, ob sie informiert wurden. Geändert von NebelGeîst (15.11.2012 um 12:54 Uhr) |
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#23 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo
lt. Veterinär der Stadt Bochum ist dieser Beschluss Rechtskräftig. Deutschland hat unverzüglich die Maßnahmen der Umsetzung der EU mitzuteilen. Für Uns heißt es nur noch abwarten wie Deutschland das umsetzt und ab wann Wir direkt betroffen sind von der Sache. Noch darf die Schnecke verkauft oder verschenkt werden ohne Strafandrohung oder sonstiges |
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#24 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Natürlich auch eine einleuchtende Möglichkeit, beim CVUA anzufragen, hätt man gleich drauf kommen können ^^
Aber widersprüchlich find ich ddie Aussage irgendwie trotzdem. Der Beschluss ist also rechtskräftig. Soll aer erst umgesetzt werden? Wenn es einer Umsetzung in deutsches Recht bedürfe, wäre es nicht rechtskräftig, oder? Lediglich welche Maßnahmen ergriffen werden, bleibt abzuwarten, das Verbot besteht doch, sonst wäre es ja nicht rechtskräftig? Aber wenn das Veterinäramt meint, man dürfe sie noch weitergeben, kann man sich ja auf die berufen ![]() Danke fürs nachfragen
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#25 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Moin
es ist für Deutschland rechtskräftig, aber noch nicht für den einzelnen Bürger. Da ist jetzt der Staat gezwungen irgend welche Mittel einzusetzen um das umzusetzen. Erst dann hat das für Uns Bedeutung wie auch immer das aussieht |
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#26 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Also es wurde Deutschland verboten, Pomacea einzuführen und zu verbreiten, aber die deutschen dürfen es trotzdem machen?? EU-Recht ist schon was witziges
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#27 |
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Gast
Beiträge: n/a
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ja weil es hier noch kein Gesetzt oder Verordnung dagegen gibt und solange darf noch
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#28 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Aber laut Definition, soweit verstanden, bedarf es keinem nationalen Gesetz, der Beschluss ist in jedem Fall bindend und hat damit Gesetzcharakter?
Wo sind eigentlich Juristen, wenn man sie mal braucht, frönt keiner dem Hobby? ^^ |
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#29 |
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Registriert seit: 11.11.2010
Beiträge: 1.023
Abgegebene Danke: 9
Erhielt: 24 Danke in 19 Beiträgen
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Hallo,
hab leider keine Apfelschnecken, aber ich witter ein Geschäft...war ein Joke ![]() Ich bin kein Jurist, aber ich fass es in etwa so auf wie Aquahalter. Erst, wenn der Beschluß in nationales Recht umgesetzt wird, ist er in Deutschland verbindlich. Sowas kann auch schon mal rückwirkend erfolgen, oder eben mit Verkündung. Danke EU, dass ihr so toll auf uns aufpasst! ![]() Hallo, hab gerade woanders gelesen, dass der Beschluß ab 01.Januar 2013 gelten soll. Als Einfuhr- und Vermarktungsverbot der Gattung Pomacea. Ist ja spannender als das Spiel gestern....haha Geändert von DarkPanther (19.11.2012 um 11:03 Uhr) Grund: 2 Beiträge hintereinander zusammen gefügt |
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#30 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Wenn du mit wo anders das Garnelenforum meinst, ja da steht was von 1.1.2013, aber leider hab ich keine Quelle dazu gefunden.
Aber auch in dem Fall fände ich die Frist, wie glaub dort auch geschrieben, sehr knapp.. |
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