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#51 |
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Moin
Wenn es nicht berücksichtig ist das es um Haustiere geht, dann wäre das aber auszulegen mit der Verbreitung, also aussetzen. Interessanterweise stöhnen immer alle über die dt. Bürokratie und Gesetze. Aber das hier ist etwas sehr ungenaues, schwammiges, wo sich sicher mehrere Hintertürchen auftun. Da wird nichts berücksichtigt, weil kein Mensch sich damit befasst hat. Spanien stellt einen Antrag und die EU beschließt. Wirklich nachgedacht, Experten zu rate gezogen hat da keiner. DEfiniert doch mal Verbreitung? Ich verbreite im weitesten Sinne ja schon wenn ich von 6 AS in einem 54-er 3 nehme und ins Nachbarbecken setze. Und für die, die es immernochnicht verstanden haben: Das sind Gedanken zum Thema, Zündstoff für eine Diskussion, Anregungen zum Nachdenken. Meine Meinung ist nach wie vor: In Deutschland wird sich nichts, ausser vieleicht die Ausfuhr von AS in bestimmte Länder, ändern. Völlig egal was da in einem unüberlegten Beschluss steht, der sich schon dadurch anfechtbar macht, daß sich keiner der Beschließer mit dem auseiandergesetzt hat was da beschlossen wurde. |
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#52 | ||
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Hallo!
Wenn du deine Schnecke mit nach Spanien nimmst, verbreitest du sie, denn - Korinten kack - auf dem Flughafen gibt es sie bestimmt nicht. Es wird bewirkt, dass es etwas auf einem größeren Gebiet gibt als vorher. Zitat:
Den lieferst du allerdings ... Zitat:
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#53 | |
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Gast
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Zitat:
![]() Aber leider ist es wohl so, dass ein Beschluss auch Auswirkungen auf nicht in die Überlegungen einbezogene Bereiche hat. Verbreitung = AS ins Becken neben an tun ist jetzt aber die Haarspalterei, die du nen Ticken weiter oben angeführt hattest
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#54 |
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Hallo,
ich werd mal versuchen was zur Diskussion was beizutragen. Zuallererst es handelt sich nur um ein Einfuhrverbot. Dh. Bestände müssen nicht getötet werden. Dies stände sonst explizit im Beschlusstext. Zumal würde sich durch Abschaffung der existierenden Bestände vermutlich das Problem ergeben das vereinzelt die Tiere in die Natur "entlassen" werden anstatt getötet. Das Ziel des Beschlusses ist es jedoch genau dies zu verhindern. Weiterhin, wie mag man das kontrollieren? Händler und ggf. eingetragene Züchter könnten und werden evtl. herangezogen die Tiere zu töten und die Becken zu reinigen. Privatpersonen jedoch eher nicht, mir ist kein Verzeichnis bekannt welches Aquarianer auflistet^^ Zur Verbreitung an sich, das ganze wird von den Gesetzesfledderern bestimmt noch näher Erläutert doch das dauert. Ich gehe jedoch davon aus das die Verbreitung so ausgelegt wird das man diese Tiere letztendlich nicht kaufen/verkaufen darf. Das Umsetzen in einer Anlage eines Halters stellt kein Problem dar (wer soll das kontrollieren - Veterinäramt? Wohl kaum) es geht vielmehr darum die Tiere nicht "auszuwildern". Auch wenn ich dem Beschluss nicht viel abgewinnen kann eins freut mich jedoch. Dadurch das Importe anders geregelt werde gehört auch mehr Papierkram für Wildfänge dazu. ![]() @Willow: Das Europäische Recht steht noch nicht eindeutig über dem deutschen Recht (GG) vielmehr steht es auf einer Ebene (klar Themenabhängig). Jedoch wird das EU-Recht durch Rechtsprechung immer mehr über das Grundgesetzt gehoben. Geändert von Flare (20.11.2012 um 13:00 Uhr) |
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#56 | |
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Registriert seit: 23.10.2012
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Zitat:
http://www.shortnews.de/id/947074/Pr...-uber-EU-Recht Ich geb zu das Thema ist heftig umstritten jedoch stellst du das ganze aus der Sicht von Europa dar. Aus deutscher Sicht ist das GG in viele Aspekten vorrangig anzuwenden. Jedoch ist es derzeit so das das EU-Recht durch die daraus resultierenden Rechtsstreitigkeiten immer öfters über das GG gestellt wird. Diese also immer mehr unter die EU gedrückt wird. Der Link ist nur schnell gegoogelt gibt viele Themen die sich damit beschäftigen. Habe das Thema auch auf mehreren Fortbildungen zum Arbeitsrecht immer wieder serviert bekommen. Deswegen nur der kleine Hinweis. |
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#57 |
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Hi,
hehe...ich geb zu, den hab ich tatsächlich gegooglet. Ich hab schnell was gesucht, wo das, was uns zum Thema EU-Recht eingebläut wurde, nochmal erklärt steht. Vielleicht hast du Recht und der Dozent hat wirklich aus Sicht der EU gelehrt und nicht differenziert genug. Insofern "Danke!". Wieder was gelernt!
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#58 |
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Gast
Beiträge: n/a
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So ich glaub "tschuldigung" " sich haben hier einige Rechtsverdreher eingefunden"
noch mal Entschuldigung. Egal wie und was und wo das wisst Ihr, formt schon mal den Text der Petition damit er gestellt werden kann. |
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#59 |
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Hallo zusammen,
Klartext: wenn Haustiere in der Verordnung nicht extra genannt sind, sind diese schlicht und ergreifend auch betroffen. Tritt das so in Kraft ist die Weitergabe, Handel etc mit AS schlicht nicht erlaubt. Von Besitz und Vermehrung ist im Dokument keine Rede. Und wenn beim Abfischen zufaellig eine im Fischbeutel landet waere dies zwar schon verboten, aber bei Privatpersonen ziemlich wurscht und genauso anzusehen wie wenn jemand ne CD fuer nen bekannten brennt. Verschwendet eure Zeit nicht mit Petitionen. Das hat in den letzten 20 Jahren noch nie was gebracht. Irgendjemand muss den Klageweg gehen. Gruesse |
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#60 |
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