22.11.2012, 09:49 | #61 |
Gast
Beiträge: n/a
|
Moin Alex,
das Dokument wurde doch schon hier verlinkt? Schau mal auf Seite 1 und 2. Es stellen nur Leute die Frage, in wie weit sich Deutschland daran hält, bzw welche Maßnahmen wann ergriffen werden. |
22.11.2012, 09:59 | #62 |
Registriert seit: 10.05.2012
Beiträge: 128
Abgegebene Danke: 0
Erhielt: 0 Danke in 0 Beiträgen
|
Hallo,
Die Frage ist doch spekulativ und uninteressant. Nur weils kaum kontrolliert wird, berechtigt es einen nicht wissentlich gegen Gesetze zu verstoßen. Es gibt immer jemand der versucht dir gegens Knie zu pinkeln. |
22.11.2012, 10:45 | #63 | |
Registriert seit: 03.06.2012
Ort: 44534 Lünen
Beiträge: 198
Abgegebene Danke: 0
Erhielt: 5 Danke in einem Beitrag
|
Zitat:
Aber davon mal abgesehen. Wenn es in Deutschland ein nationales Gesetz geben wird, werden wir dieses wohl nachlesen und ggf. diskutieren können. Fakt ist, dass ein EU-Gesetz in den meisten Fällen wohl 1 zu 1 in nationalen Gesetzen übernommen wird. Da bleibt dann wenig Platz für Spielraum. Wenn Import und Verbreitung verboten sind, wird sich da auch im Bereich der Aquaristik wenig machen lassen. |
|
22.11.2012, 12:21 | #64 |
Gast
Beiträge: n/a
|
Uninteressant? Es sind doch hier offenbar genug Leute der Meinung, dass der Beschluss noch garnichts regle, und dies erst der Fall sei, wenn Deutschland ein entsprechendes Gesetz erlasse... Und nachdem, wenn man in die vielen FOren schaut, die Behörden selbst nicht zu wissen scheinen, was Sache ist, darum mal die eine mal die andere Aussage treffen, ist die Skepsis wohl auch nicht ganz unbegründet. Auch wenn ich weiterhin denke, der Beschluss ist bereits rechtskräftig (siehe meine anderen Posts in dem Thread).
|
22.11.2012, 13:03 | #65 |
Registriert seit: 10.05.2012
Beiträge: 128
Abgegebene Danke: 0
Erhielt: 0 Danke in 0 Beiträgen
|
Hallo,
doch die ganze Diskussion darüber ist hanebüchen! Merke: sobald es um rechtliche Themen geht ist auf einmal jeder ein Rechtsexperte und 100 User haben 400 Meinungen. Deshalb hilft es sich auf die Fakten zu konzentrieren und Spekulationen nicht zuzulassen; denn die wenigsten wissen wirklich wie solche Verordnungen zu lesen sind. Die Fakten sind: - Dies ist ein Beschluss (eine Verordnung), kein Gesetz - Er ist rechtskräftig an alle Mitgliedsstaaten zugestellt - Die Verbote sind demnach in allen Mitgliedsstaaten ab dem im Beschluss genannten Datum wirksam (ab sofort) und durchzusetzen. Ob und in wieweit der Bund hier die Gesetze anpassen muss um das Verbot in Deutschland rechtskräftig durchzusetzen ist reine Spekulation und wird auf Ebenen geklärt werden müssen auf die wir keinen Zugriff haben. Solange nicht anderes rechtskräftig festgestellt wird (Übergangszeit, Einschränkungen, Ausnahmen) ist erstmal alles so wirksam wie in der Verordnung genannt. |
22.11.2012, 14:41 | #66 | |
Registriert seit: 09.11.2009
Ort: Aichach
Beiträge: 1.107
Abgegebene Danke: 4
Erhielt: 10 Danke in 5 Beiträgen
|
Zitat:
ich sehe es so dass es erst denn für uns wirksam bzw gültig wird, wenn Deutschland geregelt hat wie es bei uns umgesetzt wird. Zumindest gefällt mir diese auslegung am besten Gerhard |
|
22.11.2012, 15:04 | #67 |
Registriert seit: 10.05.2012
Beiträge: 128
Abgegebene Danke: 0
Erhielt: 0 Danke in 0 Beiträgen
|
Gerhard,
mit Verlaub, jeder kann es handhaben und auslegen wie er es möchte, das is doch klar, aber wir sind hier nicht bei "wünsch dir was", sondern bei "so isses". |
22.11.2012, 21:49 | #68 |
Gast
Beiträge: n/a
|
Hi,
also zunächst mal sehe ich hier nirgends, wo sich jemand als Rechtsexperte aufgeführt hat. Aber wenn du schon das Thema ansprichst, ein Beschluss und eine Verordnung sind nach EU-Recht zweierlei Dinge, mit jeweils eigener Definition. Übrigens ist mMn eine Diskussion wie diese nicht hanebüchen, das sind höchstens manche Argumente und Standpunkte. Die Diskussion an sich sollte hier ein Mittel sein, um Licht ins Dunkel zu bringen, darob diskutiert man ja. Wie ich zu meinem Standpunkt (ein Beschluss ist für alle Adressate bindend und nach Zustellung sofort gültig) komme, habe ich mit ausreichend Zitaten und Quellen dargestellt. Wieso man aber trotzdem nicht darüber diskutieren darf, entzieht sich meinem Verständnis.. Und ich sage es nochmal, so manche zuständige Behörde hat selbst keine Klarheit darüber, wie sie damit umgehen soll. Das alleine legitimiert für mich schon diese Diskussion! |
22.11.2012, 22:12 | #69 |
Registriert seit: 02.10.2010
Ort: Bayern
Beiträge: 3.044
Abgegebene Danke: 0
Erhielt: 0 Danke in 0 Beiträgen
|
Hallo Paddy
Und wie auch Ich in Erfahrung bringen konnte, ab 1.1.13 und zwar für alle EU Staaten gültig |
22.11.2012, 22:42 | #70 |
Gast
Beiträge: n/a
|
Hi Andi,
und woher hast du das Datum? Es taucht ja nicht zum ersten mal auf, aber eine Quelle dazu fand ich bisher nicht. |
Stichworte |
verbot apfelschnecken |
|
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Bundestag-Petition gegen Verbot der Haltung von Exoten und Wildtieren | NebelGeîst | Archiv 2012 | 83 | 29.04.2012 12:02 |
Wrestling verbot?! | Carter | Archiv 2010 | 20 | 03.06.2010 17:54 |
Apfelschnecke | ginifloh | Archiv 2004 | 4 | 16.03.2004 13:17 |
AQ Verbot | Teddy | Archiv 2002 | 34 | 25.06.2002 05:49 |
gute Apfelschnecke --> böse Apfelschnecke? | Chris | Archiv 2001 | 1 | 13.09.2001 07:10 |