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#71 |
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Registriert seit: 02.10.2010
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Hallo Paddy
Ich habs schriftlich und werds die nächsten Tage mal posten |
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#72 |
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Gast
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Moin,
afaik ist der 1.1.13 willkürlich an den Haaren herbei gezogen. Der Beschluss wird mit Veröffentlichum im Amtsblatt gültig. Vermutlich wieder eine der Mundpropagandaweitergabequellen. LG |
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#73 |
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"Dies betrifft die Tiere der Gattung Pomacea. Aber bisher noch nicht alle Unterarten. Die Diffusa die für den Handel wichtig ist, könnte verschont bleiben. Lustiger weise werden viele andere Arten die wie kleine Rasenmäher durchs Becken gehen von dem Beschluss nicht erfasst. Mein letzter Stand ist der, dass ab 1.1.2013 keine Schnecken mehr verkauft, transportiert oder sonst in irgend einer Weise gehandelt oder verschenkt werden. Mehr weiß ich leider auch nicht, nur, dass es wieder mal völliger (EU)Blödsinn ist." Antwort eines Aquarienfachhandels aus der Umgebung auf die Frage was er über das Verkaufsverbot von Apfelschnecken weiß. |
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#74 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hi,
da steckt aber auch ein Widerspruch drin.. Die Gattung (und zwar die ganze) Pomacea ist vom Verbot betroffen, aber Pomacea diffusa soll verschont bleiben? Also laut der Fassung des Beschlusses Wunschdenken. Dazu müsste der Beschluss erst mal in die Richtung abgeändert werden.. Aber recht hat er, es gibt noch andere 'Rasenmäher' in anderen Gattungen, die wurden garnicht berücksichtigt.. |
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#75 |
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War meinerseits völlig wertungsfrei, weil ich mich mit der Materie nicht auskenne. Interessieren tuts mich aber trotzdem, deswegen hab ich einfach mal ne Mail geschrieben und obige Antwort bekommen.
Außerdem will ich nächste Woche noch ein, zwei Apfelschnecken fürs neue Aquarium haben.
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#76 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo
das bringt doch nichts, die Schnecken sind auf der Abschussliste ohne wenn und aber sollte der Beschluss oder was auch immer so bleiben. Es ist nur eine Frage der Zeit wann es hier Öffentlich gemacht wird oder ob es nur stillschweigend unter geschoben wird in der Hoffnung das dann die Apfelschnecken aussterben in den Aquarien. Wie so vieles was man uns erst sagt wenn alles abgefahren ist. |
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#77 | |
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Registriert seit: 03.02.2009
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Moin
Also mal ganz aktuell. Anruf beim Veterinäramt Magdeburg, mit der Anfrage zum Thema. Erste Antwort: Zitat:
Eine Anfrage per mail ist raus, mit dem Link zum Beschluss, bleibt zu warten, was da für eine Antwort kommt. Beschlossen, am 1.1. 2013 umzusetzen, und solche Geschichten klingen für mich immer unglaubwürdiger, vor allem ohne Quelle. Da diese Diskussion nur Meinungen enthält und nichts spezielles, versuche ich nun also mal über das zuständige Amt was genaues rauszufinden. Der Schriftverkehr, wird hier dann, mit enehmigung, veröffentlicht. Geändert von magdeburger (23.11.2012 um 10:29 Uhr) |
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#78 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo
so noch einmal Anruf beim Veterinäramt Bochum hab ich zu Anfang schon gepostet: Der Herr wusste auch nicht Bescheid, hab den dann das Aktenzeichen gegeben, der hat sich die Seite aufgerufen, hat etwas gedauert, dann kam seine Stellungnahme, danach ist es und wird es so sein keine Apfelschnecken mehr. Letzte Aussage von Ihm: "Herr sowieso sollten Sie jetzt noch Apfelschnecken weiter geben oder gar verkaufen machen Sie sich strafbar." das ist so weil ich von diesem Bescheid weiß. Das ist von mir keine Meinung ich gebe nur das Amt wieder. Noch was, ein Veterinäramt wird von so einer Sache auch nicht in Kenntnis gesetzt denn die sind für Wirbeltiere zuständig und nicht für Wirbellose wie die Schnecke ist. Auch das war die Aussage von den freundlichen Herren. |
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#79 |
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Registriert seit: 29.08.2012
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Heißt, wenn ich wie die 3 Affen mit verschlossenen Augen, Ohren und Mund durch die Welt laufe, dann darf ich (privat) noch Apfelschnecken handeln, weil mir die EU nix davon gesagt hat und ich demzufolge nix von dem Beschluss weiß? Oder ist man als EU-Bürger verpflichtet, sich regelmäßig ein EU-Beschluss-Update zu holen? (Die letzte Frage ist wirklich ernst gemeint, kann ja auch mal wichtigere Beschlüsse geben als zu ein paar Schnecken)
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#80 | |
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Registriert seit: 03.02.2009
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Zitat:
Aber auch das ist in Deutschland Gesetz. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Also ist es egal ob ich es weiß. Noch eine Frage, vieleicht kennt jemand ja die Antwort. Wer ist zuständig für Wirbellose. Auf Böresen kontrolliert das Veterinäramt, also nur eingeschränkt zuständig? Nur wenn das Amt weiß worum es geht, ansonsten kann man ja die Zuständigkeit verschieben, in Deutschland ja Gang und Gäbe. |
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