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#81 |
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Gast
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Hi,
da hier von der Gattung nur als Schädlich, nicht als Haustier gesprochen wird (im Beschluss), könnte auch das Amt für Ernährung, Land und Forstwirtschaft zuständig sein. Wäre denkbar. Schließlich ist der Beschluss auch in erster Linie aus landwirtschaftlicher Sicht vorangetrieben worden. Andererseits werden meines Wissens nach auch importierte Wirbellosen vom Veterinär geprüft. Ob Vogelspinnen, Garnelen oder sonstiges, der Transshipper muss es beim Veterinär am Flughafen abholen. Daher sollte eigentlich der Amtsveterinär über sowas auch bescheid wissen. Muss sogar, oder wer sonst sollte bei Lebendtierimporten das kontrollieren? (Quelle muss ich schuldig bleiben) Es haben schon viele bei Ämtern angefragt, und die Antworten waren wie schon mehrfach geschrieben uneinheitlich. Und ich finde nicht, dass die Diskussion nur Meinungen ohne Quellen enthält, denn meine Meinung hab ich mit Quellen untermauert, auch wenn den Quellen wenig Beachtung beigemessen wird
Geändert von magdeburger (23.11.2012 um 22:55 Uhr) Grund: Zitate Fremder entfernt |
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Moin
Bist du sir dicher, daß du diese Fremdbeiträge hier posten darfst? Klär das bitte ab, Paddy, sonst müssen die gelöscht werden, als Link kannst sie aber lassen. "Es sieht wohl so aus" ist keine kongrete Aussage. "es ist so oder so" schon eher. Das sind Aussagen dritter, also über mehrere Ebenen, mündlich wiedergegebene Gesprächsauszüge. Genau so passieren dann Sachen wie ab dem 01.01.2013. Einer sagt, "vor dem 1.1 ist das nicht realisierbar zu kontrolieren", beim nächsten fällt das kontrollieren weg und beim dritten heisst es dann ab dem 1.1 besteht das Verbot. Wir hätten hier den Fakt, daß mit dem Beschluß das ganze auch in Kraft tritt, zumindest ab Zustellung, also gibts ja eigentlich nichts zu rütteln von wegen ab 1.1 oder veielicht oder evtl. Die Frage die sich stellt ist eigentlich warum das kontrollierende Organ (Veterinärmat ist numal für den Handel mit lebenden Tieren zuständig) darüber flächendeckend keine Information hat. Oder noch anders, wenn der Kontrolleur es nicht weiß und mir aus Unwiisenheit also auch kein Ordnungsgeld aufbrummen kann, muss ich es dann wissen, oder mich dran halten wenn ich es weiß? |
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#83 | |
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Sers Zusammen
Ich zitiere Mal : Zitat:
Was wer und wo vermutet, ist für mich so wichtig wie der abstürzende Dachziegel in China ![]() Fakt ist, der Handel in Deutschland ist bereits darüber informiert und das Gesetz tritt zum 1.1.13 in Kraft. Zu dem jetzigen Zeitpunkt wird das Veterinäramt das letzte sein, was Euch darüber Auskunft erteilen kann, dafür gibts andere Anlaufstellen .Quellenangabe liegt Intern aus Geändert von h-andi (23.11.2012 um 19:32 Uhr) |
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#84 | |
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Gast
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Zitat:
Wenn du hier allerdings etwas wieder gibst, ist das auch nicht aus erster Hand, da du ja der bist, der es postet, selbst wenn du nicht zusammenfasst, was drin steht, sondern den Text kopierst. Da ich den Post nicht mehr selbst editieren kann, löscht die Zitate. Da man nicht registriert sein muss, um die Threads lesen zu können, kann auch jeder selbst in den jeweiligen Foren auf die Suche gehn. |
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#85 |
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Gast
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#86 |
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Registriert seit: 02.10.2010
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Sers
Zitat: Das sagt doch alles ^^ nicht stichhaltig genug, um diese öffentlich zu machen. Also nichts anderes als Geseiere. LG __________________ In the end we´ll conserve only what we love, we will love only what we understand and we will only understand what we are taught! Ich werde mich nun mal ganz entspannt zurücklehnen, warten wir Beide den 1.1.13 ab , dann reden wir weiter
Geändert von h-andi (23.11.2012 um 20:14 Uhr) |
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#87 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Das muss eine sehr befremdliche Quelle sein, wenn man die nicht öffentlich nennen darf O.ô
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#88 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Nabend
ich hab Heute gelbe Apfelschnecken zu meinem Händler gebracht, plus ca. 80 Nachzuchten. Nach Hause bin ich ohne Nachzuchten aber mit Apfelschnecken. Grund ab 01.01.2013 ist es dem Handel nicht mehr erlaubt die zu verkaufen oder zu verteilen. Für mich ganz einfach. Weinbergschnecken mit Knoblauchbutter aus Gelbe Apfelschnecken |
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#89 |
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Gast
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Darf man das dann so verstehen, wie es schon zur Sprache kam, dass die Händler noch bis 1.1. Zeit haben, ihren Bestand zu verkaufen? Hat er da was genaueres gesagt?
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#90 |
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Gast
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Hallo
Ja ab 31.12.2012 geht im Handel nichts mehr war eine Klare Ansage, selbst im Kundengespräch was ich mitbekommen hab. "Wenn Sie Apfelschnecken möchten dann vor dem 01.01 2013 kaufen danach geht nichts mehr" Aber ob Wir hier noch weiter über das Wenn und Aber diskutieren, ist eine Sache, vielleicht sollten Wir mal diskutieren wie man Front machen kann. All das wird ohne Bekanntmachungen unter geschoben (meine Meinung dazu) @ magdeburger Oder noch anders, wenn der Kontrolleur es nicht weiß und mir aus Unwiisenheit also auch kein Ordnungsgeld aufbrummen kann, muss ich es dann wissen, oder mich dran halten wenn ich es weiß? So aus erster Hand Die Weitergabe oder der Verkauf der Apfelschnecke ist mir vom Veterinäramt der Stadt Bochum untersagt worden, leider nur in mündlicher Form. Begründung: Da ich Kenntnis von der Sache habe und anscheinend in der Sache sehr belesen bin mach ich mich bei Zuwiderhandlung Strafbar. Dieser Satz reicht für mich ohne wenn und aber. Das ich Heute mit einem Beutel Apfelschnecken zum Händler bin war eine Straftat und sollte der Herr vom Amt das hier lesen hab ich jetzt auch noch ein Geständnis abgegeben das ich diese Straftat begangen habe. Geändert von Aquahalter (23.11.2012 um 23:12 Uhr) Grund: @ magdeburger |
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