05.04.2014, 10:12 | #11 | |
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Moin,
den Ansatz mit der Energiebilanz des Beckens ist interessant. Auch insofern, dass vor einiger Zeit ein Thread zum Thema Energiebedarf und Heizer geführt wurde. Dort kam ja ziemlich einfach hervor, welche Energiemenge zugeführt werden muss, damit eine bestimmte Temperatur gehalten wird. Zitat:
Inzwischen würde ich behaupten, dass Stromersparnis vom Gesamt Energiebedarf des Beckens abhängt. Also tatsächlich von der zugeführten Energie z.B. durch Heizer, Filter und Beleuchtung. Dass man dann durch die Optimierung der Beleuchtung die Strommenge minimieren könnte, fällt für mich im Moment in das Reich des Märchens. Manchmal sind die Leuchtbalken aber so gebaut, dass die Wärme eben weitestgehend nur in Richtung des Wassers entweichen kann. Dazu gehört auch die Idee mit der Wasserkühlung ,die ja in Wahrheit eine Heizung ist. Damit sind wir dann wieder bei dem, was der Heizer nicht leisten muss. Viele Grüße, Joe |
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05.04.2014, 22:02 | #12 |
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Zu deiner Frage Nebelgeist.
Ursprünglich Dezember 2012 habe ich das Neue Becken mit einem Netzteil 10 Ampere + Tageslichtsimulator + Verteiler mit zwei LED RGB Leuchtbalken 1900mm betrieben und auch so als Komplettes Aquariumset im Fachhandel gekauft. (Energiespar Auqarium Komplettset) Nach 5-6 Monaten fiel der Tageslichtsimulator aus. (schwarz durchgeschmorter Stecker.) Ich bekam 2 Tageslichtsimulatoren und 2 Netzteile je 10 Ampere. Im Januar 2014 fielen 3 RGB LED´s aus. Der Händler weigerte sich erst mit der Begründung "es dürfen bis zu 12 LEDs je Meter LED Strang ausfallen ohne das es ein Garantiefall wird (siehe Garantie Bedingungen L..... ). Bei 190 cm LED Strang sind das 22/23 Stück. Können so nichts machen. " Der Hersteller hat aber den Mangel mit einem neuen Leuchtbalken reguliert. Nun sind aktuell wieder 3 LED´s an dem 2. Leuchtbalken ausgefallen. Werde es wieder reklamieren müssen. Hoffe dann wieder auf ein entgegenkommen. Daher kommt auch mein Ärger zu kochen. Der Aufpreis zur "langfristig Rentablen" LED Beleuchtung ist mehr als Wackelig. Nicht nur in Bezug der laufenden Kosten sondern auch in Bezug auf die Zukünftige Zuverlässigkeit. Möchte schließlich nicht nach der Garantiezeit mit Defekten Teilen kämpfen. Narlo: Darf man fragen welchen Hersteller du vertrittst? Gern auch per PN. Am Liebsten würde ich die Technik so zurückgeben und mich neu orientieren. Wenn du meine Chronologie gelesen hast, müsstest du das doch verstehen können. Oder? Immerhin hat die LED Beleuchtung einige 100 Euros gekostet. Deine Theorie bei Wassertemperaturen von 20-23 Grad ist natürlich Richtig. Gruß Frank |
05.04.2014, 23:34 | #13 |
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Wenn man das so liest bin ich froh das ich damals Daylight bzw waltron genommen habe Das LEds einfach so ausfallen kann nicht sein. Vor allem wenn man bedenkt das sie eigentlich lange halten sollten.
Wenn die teile jetzt noch einmal kaputt gehen kannst du sie wenigstens zurück geben da der Hersteller den Fehler nach drei Versuchen nicht beheben konnte. Alles im allen wirst du aber selbst mit einer anderen LED Beleuchtung nichts an deinen Problem ändern. LEDs haben nun einmal einen besseren Wirkungsgrad als Röhren weswegen sie weniger Wärme abgeben. Da wird der Heizer jedenfalls nicht entlastet werden. Wenn du wirklich sparen möchtest währe das wohl etwas für dich. Oder zumindest etwas ähnliches. Hat aber auch relativ hohe Anschaffungskosten. Ich arbeite für eine große Schwedische Firma (nicht das Möbelhaus) und habe nichts mit Aquarien oder ähnlichem auf Arbeit zu tun. Also keine Angst ich verkaufe hier nichts. |
05.04.2014, 23:37 | #14 |
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Moin,
ich glaub die Lumlight hab ich schonmal im Zajac-Katalog gesehen. Fand die eigentlich interessant, aber dann doch zu teuer. Nur eins: Garantie ist schei* egal. Du hast 2 Jahre gesetzliche Gewährleistungsfrist, da sind Garantiebedingungen völlig egal. Also alle auftretenden Schäden möglichst vor den 2 Jahren reklamieren |
06.04.2014, 21:20 | #15 |
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Reklamation ist gestern an den Händler raus.
Bin auf seine erneute Reaktion gespannt. Zurückgeben ist nicht so einfach. 1x Tageslichtsimulator -->erledigt 1x Leuchtbalken 1 -->erledigt 1x Leuchtbalken 2 aktuell Halte Euch auf den laufenden. Gruß Frank |
06.04.2014, 21:31 | #16 | |
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hi
Zitat:
Viel Spaß ... |
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06.04.2014, 23:33 | #17 |
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Du hast recht, die Beweislast geht bei Verbrauchsgütern nach 6 Monaten auf den Käufer über, aber in der Regel genügt ein selbstsicheres Auftreten und ein plausibles Darlegen des Mangels, ohne das gleich nach einem Gutachten gefragt wird. Es wird hier eine Langlebigkeit öffentlich propagiert, die nicht eingehalten wird, was ein solcher Mangel ist. Spuren von gewalteinwirkung und unsachgemäßem Gebrauch dürfte die Beleuchtung kaum aufweisen.
Ich musste nicht mal bei Kleidung bisher ein Gutachten einreichen. Nach freundlichem Hinweis, dass auch auf diese die gesetzliche Gewährleistung gilt und die Ware offensichtlich nicht mutwillig beschädigt (nichtmal sonderlich häufig getragen) wurde, wurde ohne zu murren nachgebessert (mangelhafte Ware muss nicht umgetauscht werden, Nachbessern/Reperatur ist legitim). Wir sollten allgemein viel häufiger auf die Gewährleistung pochen. Bei mir scheitert das sehr oft allerdings daran, dass ich die Kaufbelege schlicht nicht aufhebe oder nicht wieder finde. (ich bin kein Wirtschaftsrechtler, falls mein Wissen irgendwo falsch ist, lass ich mich natürlich gerne berichtigen. Das ist nur das, was ich noch von den Wirtschaftslehreeinheiten und persönlicher Erfahrungen weiß) |
07.04.2014, 22:18 | #18 |
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Hatte heute jede Menge Mailverkehr mit dem Händler.
Eine Reaktion war: " Sollten Sie auf diesen Fall trotzdem beharren, so wäre das ihr gutes Recht. Ich verweise daher auf die umkehrende Beweislast nach § 476 BGB. Demnach müssten Sie nachweisen, dass der Mangel bereits bei Auslieferung oder aber auf den Zustand der Auslieferung zurückzuführen ist." Ich hatte auf den Austausch bestanden. Zitat2: " ich habe beim letzten Austausch die Reklamation abgelehnt, Sie haben bei ..........angerufen und es reklamiert bekommen. Wenn .......außerhalb der Garantiebestimmungen aggiert, so ist es eine Kulanzleistung. Hier kann aber keinesfalls ein dauerhafter Anspruch drauf erhoben werden." Werde meinen Rechtsschutz nun doch bemühen müssen. Hat oder kennt jemand Einen der die Garantiebedingungen von Lum..ght von 2012 noch aufgehoben hat. Ich glaube die ändern öfter diese Bedingungen. Hat noch jemand Ideen dazu. Jeder der LED Beleuchtung kaufen möchte sollte die Finger von dieser Firma lassen. Gruß Frank
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07.04.2014, 22:59 | #19 |
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Bin auf die Antwort der Firma gespannt.. Wieso eMailverkehr? Wars nen Onlineshop?
Wenn der Mangel nicht schon bei Auslieferung bestanden hat (schlecht verlötet, Fehlkonstruktion wie unzureichende Wärmeabfuhr, usw), muss er ja in der Folge entstanden sein, heißt durch unsachgemäßen Gebrauch, Manipulation, Gewalteinwirkung, etc. Das Fehlen von Spuren, die darauf hinweisen würd ich einfach als Beweis anführen, mit diversen großaufgelösten Bildern.. Hat aber den Anschein, als habe der Händler öfter mit Reklamationen zu tun. Würdest du mir, gerne per PM, mitteilen, wer Verkäufer ist? |
08.04.2014, 21:49 | #20 |
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Der Laden hat einen Online Shop.
Ich habe es aber in seinem "Verkaufsräumen" gekauft. Habe es heute meinem Rechtsschutz vorgetragen. Freigabe zum Kampf ist erteilt. Muss nur noch jemanden damit beauftragen. Mir ist in der Ganzen Bastelei noch etwas aufgefallen. Immer wenn ich den Leuchtbalken mit der einen Hand anfasse und mit der anderen den Alurahmen der Abdeckung, verspüre ich ein leichtes kribbeln. Das werde ich morgen mit einem Messgerät untersuchen. Eventuell ist irgendwo ein Fehlerstrom vorhanden. Ansonsten gebe ich dir Recht mit den Bildern als Beweis der Unversehrtheit. Aber wie der Rechtschutz schon sagte, ist der Hersteller in der Verantwortung, wenn die Anschlussart ändert. (von 1 Netzteil auf 2 usw...) Halte euch auf den laufenden. Gruß Frank |
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