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Alt 07.01.2015, 10:39   #11
hbmänchen
 
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das muß jede Decke aushalten Auch Altbau Holzdecken
stell dir einmal vor du hast eine Party mit 10 Leuten und jeder wiegt 80 kg sind das auch schon mal 800kg ok die stehen nicht auf
200x50 cm zusammen aber die bewegen sich und tanzen und da ist die Punktbelasten bei weitem höher als bei dem Aquarium
und überlege einmal
eine eiche rustikal Schrankwand mit 150 Büchern drin kommt auch auf ihre gute Tonne,doch da macht sich keiner Gedanken drüber ob der Boden das schafft
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Alt 07.01.2015, 11:02   #12
Dumdidum
 
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Die Eicheschrank voller Bücher wird immer angeführt

Damit passiert folgendes:
Der Boden senkt sich, die Schrankwand bricht und 700 Liter Bücher fließen über 3 Etagen Holzdecke bis runter in den Keller und fluten die Wohnungen dreier Nachbarn

Die Bücherregale sind ein immer wieder angeführtes und - Entschuldigung - dummes Argument, das nur zur Selbstberuhigung dient.

Noch nie ist ein Schrank durch eine Decke gebrochen, auch wenn er viel zu schwer war. Aber beim Schrank ist es egal, wenn die Decke sich senkt.
Beim Aquarium nicht, da diese Spannungsbedingten Bewegungen dazu führen können, daß das Becken platzt und man ein paar hundert Liter Wasser im Haus verteilt - dann wird´s ohne Versicherung bösartig teuer, manchmal auch trotz Versicherung. Denn für grobe Fahrlässigkeit, kapitalen Unfug und bemerkenswerte Blödheit zahlt auch die beste Versicherung nicht.
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Alt 07.01.2015, 11:51   #13
hbmänchen
 
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na gut Ich habe aber auch ein Wasserbett auf einer Holzdecke stehen und das wiegt bedeutend mehr als das Aquarium ( auch wenn die Fläche größer ist) ist die Punktbelastung höher
auserdem gilt immer noch die Verkehrslast und die ist bei Häusern die nach 1945 erbaut wurden wurde die Verkehrslast mit 150 KG/qm zusätlich +125 KG/qm = 275 KG/qm angegeben und die müssen eingehalten werden sonst würde der Bau nicht abgenommen
wobei die Verkehrslast an einer Wand um vieles höher ist da diese Berechnung von der Raummitte ausgeht
dazu dieses
DIN 1055 Blatt 3 (Ausgabe 1948)

Verkehrslasten für Wohnungen einschl. Flure und Dachbodenräume
a) Holzbalkendecken und andere Decken ohne
ausreichende Querverteilung der Lasten: 200 kp/m² (= 2,0 kN/m²)
b) alle anderen Bauteile, besonders auch für
Massivdecken mit ausreichender Querverteilung
der Lasten: 150 kp/m² (= 1,50 kN/m²)
ach ja 2,0kN/m² sind in etwa 200 kg/m²
kurz gesagt ich würde mir da keine Gedanken machen und es Aufstellen
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Alt 07.01.2015, 12:26   #14
ghhe
 
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Also ich zweifel jetzt auch nicht daran, dass es hält. Und schon gar nicht wird es hollywoodmäßig durch die Decke krachen.
Aber das Risiko eines Spannungsrisses im AQ trägt man halt schon selbst. Und wie Björn sagt: gut möglich, dass dann die Versicherung aussteigt.

Also wenn man drunter seinen eigenen Keller hat egal. Aber bei 3 Nachbarn würde ich trotzdem 2x nachdenken. Wobei wir in diesem Fall ja nur von einer Mehrbelastung von 125kg gegenüber dem bestehenden Becken reden. Ich halte das auch für vertretbar. Garantieren will ich es aber nicht *g*.
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Alt 07.01.2015, 13:15   #15
Kasperle
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Zitat:
Zitat von ghhe Beitrag anzeigen
Also ich zweifel jetzt auch nicht daran, dass es hält. Und schon gar nicht wird es hollywoodmäßig durch die Decke krachen.
Aber das Risiko eines Spannungsrisses im AQ trägt man halt schon selbst. Und wie Björn sagt: gut möglich, dass dann die Versicherung aussteigt.
nö, gerade dann springt sie ein. bei 500ltr in einer wohnung könnte sie kaum auf grobe fahrlässigkeit oder vorsatz pochen. der springende punkt ist ja, dass der versicherungsnehmer etwas falsch gemacht haben muss. wenn die sich genau dann rausziehen könnten, bräuchte man sie ja nicht.

und es ist natürlich sinnvoll sich abzusichern und selbstverständlich werden statiker sich dazu schriftlich äußern, vorausgesetzt sie können was sagen und bekommen geld.
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Alt 07.01.2015, 13:17   #16
ghhe
 
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Puh das würde ich so aber nicht behaupten. Da könnte dir ein findiger Sachbearbeiter Fahrlässigkeit unterstellen. Immerhin sollte einem klar sein, dass es gewichtsmäßig zu Problemen kommen kann. Da dann nicht einmal die Hausverwaltung zu fragen kann dann als Grund ausreichen.

Aber dazu kenne ich mich zu wenig in der Branche aus. Da Autoversicherungen aber auch fast immer einen Weg finden den Anspruch abzuschmettern wird das in so einem Fall sicher auch so sein.
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Alt 07.01.2015, 13:27   #17
Kasperle
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Zitat:
Zitat von ghhe Beitrag anzeigen
Puh das würde ich so aber nicht behaupten. Da könnte dir ein findiger Sachbearbeiter Fahrlässigkeit unterstellen.
ja, aber damit wäre die versicherung immer noch drin. anderenfalls könnten die sich ja auch aus ziemlich jeden verkehrsunfall rausziehen und dem verursacher fahrlässigkeit vorwerfen.

das geht erst bei grober fahrlässigkeit bzw. bei vorsatz und das zu bewiesen wird schwierig für die versicherung.

Zitat:
Immerhin sollte einem klar sein, dass es gewichtsmäßig zu Problemen kommen kann. Da dann nicht einmal die Hausverwaltung zu fragen kann dann als Grund ausreichen.
nein, du merkst ja selber, wie viele leute ohne probleme solche aquarien aufstellen. ob das von denen abgecheckt wurde oder nicht ist erst einmal egal.


Zitat:
Aber dazu kenne ich mich zu wenig in der Branche aus. Da Autoversicherungen aber auch fast immer einen Weg finden den Anspruch abzuschmettern wird das in so einem Fall sicher auch so sein.
nein, wird es nicht, in D zumindest. eine versicherung muss sich in einem privatfall schon richtig mühe geben, wenn sie etwas ablehnen will. auf dem eigenschaden bleibt man möglicherweise sitzen, aber der rest ist weitgehend abgedeckt. denn bedenke, der eigentliche schaden ist kaum ein schaden am gebäude, sondern eher der wasserschaden und der könnte genauso gut durch eine waschmaschine oder einen geschirrspüler entstehen und da prüft auch keiner ob die schellen richtig angebracht waren.

du hast nur dann ein problem, wenn du mehrfach mit derlei schäden auffällig wirst. dann werden die nachhaken. so aber ist das für die ein wasserschaden und nicht mehr.
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Alt 07.01.2015, 13:40   #18
ghhe
 
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Zitat:
Zitat von Kasperle Beitrag anzeigen
(...) und der könnte genauso gut durch eine waschmaschine oder einen geschirrspüler entstehen und da prüft auch keiner ob die schellen richtig angebracht waren.
Und ob! Bei einem kleinen Schaden sicher nicht. Aber wenn der Schaden ordentlich ins Geld geht sieht sich das ein Sachverständiger sehr wohl an. Und glaub mir der findet etwas. Eine nicht fachgerecht angeschlossene Waschmaschine (und damit ist meistens durch einen Installateur gemeint) ist hier durchaus ausreichend. Praktisch wahrscheinlich aber kein Problem. Bei 500l Wasser und vielleicht richtig teuren Möbeln bei den Nachbarn naja.
Ich weiß aus erster Hand was sich bei Anwälten hier alles sammelt. Versicherungen erlauben sich einiges (wenn auch vielleicht nicht gerechtfertigt).

Nix anderes als mit Flipflops Auto fahren oder Sommerreifen im Winter.

Aber gut egal ... wollen wir das Thema nun nicht missbrauchen. Will hier aber keiner Versicherung irgendwas unterstellen. Wenn es so ist wie du sagst bin ich froh und bin ein wenig beruhigter eine Versicherung zu haben =).
ghhe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.01.2015, 13:45   #19
Kasperle
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Zitat:
Zitat von ghhe Beitrag anzeigen
Aber gut egal ... wollen wir das Thema nun nicht missbrauchen. Will hier aber keiner Versicherung irgendwas unterstellen. Wenn es so ist wie du sagst bin ich froh und bin ein wenig beruhigter eine Versicherung zu haben =).
ich dahcte ursprünglich auch wie du, aber als ich solche sachverständige kennenlernte (ein aquarienkumpel von mir ist einer) und auch andere leute die was davon kennen oder direkt damit zu tun haben, wurde ich ruhiger.

fakt ist: du musst schuld haben und solange keine grobe fahrlässigkeit und schon gar kein vorsatz vorliegt, wird die versicherung die kosten übernehmen.
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Alt 07.01.2015, 13:45   #20
Shar
 
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Servus.

Ich sehe es ähnlich wie ghhe, wobei die Fahrlässigkeit i.d.T. nicht als Grund dienen kann, den Schaden nicht zu übernehmen.

Zitat:
Zitat von Kasperle Beitrag anzeigen
nö, gerade dann springt sie ein. bei 500ltr in einer wohnung könnte sie kaum auf grobe fahrlässigkeit oder vorsatz pochen. der springende punkt ist ja, dass der versicherungsnehmer etwas falsch gemacht haben muss. wenn die sich genau dann rausziehen könnten, bräuchte man sie ja nicht.
Was hat denn in diese Fall die Wassermenge mit der Einstufung hinsichtlich der Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit zu tun?
Warum sollte bei 500l plötzlich eine grobe Fahrlässigkeit nicht mehr möglich sein? Wir reden ja hier nicht von einem kleinen 60l-Becken.

Anbei, mal was zur Unterscheidung:
Zitat:
Während die einfache Fahrlässigkeit gemäß § 276 Abs. 2 BGB vorliegt, wenn eine Person die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat, gibt es für die grobe Fahrlässigkeit keine konkrete Definition. Sie wird immer in jenen Fällen angenommen, in denen die im Verkehr erforderliche Sorgfalt von einer Person in sehr hohem Maße außer Acht gelassen worden ist. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn eine Person aufgrund von zu viel Alkoholgenuss schlafen geht, ohne vorher die brennenden Kerzen zu löschen, und aufgrund dessen ein Wohnungsbrand entsteht [OLG Köln, 14.01.2010, 9 U 113/09]. Eine sehr überlastete Mutter von Kleinkindern hingegen, die aufgrund von familiärem Stress und Überarbeitung ebenfalls das Löschen der Kerzen vergessen hat, wodurch es zu einem Brand gekommen ist, handelt zwar nachlässig, jedoch nicht grob fahrlässig [OLG Oldenburg, 29.09.1999, 2 U 161/99].
M.M.n. kann man bei einem Schaden, der durch eine Überlastung des tragenden Bodens hervor gerufen wurde und wo in dem Fall zuvor nicht eben die Statik geprüft wurde (*), durchaus als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden - siehe Beispiel mit der Kerze.

(*) Wie gehabt, es geht hier nicht um ein einfaches z.B. 60l-Becken.

Wie man hier ganz entschieden eine grobe Fahrlässigkeit ausschließen kann, ist mir ein Rätsel, lerne aber gerne dazu.


Grüße ~Shar~


edit: Ganz pauschal: Zu sagen, "geht schon, stell einfach auf, wird schon halten" betrachte ich als unverantwortlich dem Fragenden gegenüber.

Geändert von Shar (07.01.2015 um 14:01 Uhr)
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500l aquarium

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