07.01.2015, 10:39 | #11 |
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das muß jede Decke aushalten Auch Altbau Holzdecken
stell dir einmal vor du hast eine Party mit 10 Leuten und jeder wiegt 80 kg sind das auch schon mal 800kg ok die stehen nicht auf 200x50 cm zusammen aber die bewegen sich und tanzen und da ist die Punktbelasten bei weitem höher als bei dem Aquarium und überlege einmal eine eiche rustikal Schrankwand mit 150 Büchern drin kommt auch auf ihre gute Tonne,doch da macht sich keiner Gedanken drüber ob der Boden das schafft |
07.01.2015, 11:02 | #12 |
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Die Eicheschrank voller Bücher wird immer angeführt
Damit passiert folgendes: Der Boden senkt sich, die Schrankwand bricht und 700 Liter Bücher fließen über 3 Etagen Holzdecke bis runter in den Keller und fluten die Wohnungen dreier Nachbarn Die Bücherregale sind ein immer wieder angeführtes und - Entschuldigung - dummes Argument, das nur zur Selbstberuhigung dient. Noch nie ist ein Schrank durch eine Decke gebrochen, auch wenn er viel zu schwer war. Aber beim Schrank ist es egal, wenn die Decke sich senkt. Beim Aquarium nicht, da diese Spannungsbedingten Bewegungen dazu führen können, daß das Becken platzt und man ein paar hundert Liter Wasser im Haus verteilt - dann wird´s ohne Versicherung bösartig teuer, manchmal auch trotz Versicherung. Denn für grobe Fahrlässigkeit, kapitalen Unfug und bemerkenswerte Blödheit zahlt auch die beste Versicherung nicht. |
07.01.2015, 11:51 | #13 |
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na gut Ich habe aber auch ein Wasserbett auf einer Holzdecke stehen und das wiegt bedeutend mehr als das Aquarium ( auch wenn die Fläche größer ist) ist die Punktbelastung höher
auserdem gilt immer noch die Verkehrslast und die ist bei Häusern die nach 1945 erbaut wurden wurde die Verkehrslast mit 150 KG/qm zusätlich +125 KG/qm = 275 KG/qm angegeben und die müssen eingehalten werden sonst würde der Bau nicht abgenommen wobei die Verkehrslast an einer Wand um vieles höher ist da diese Berechnung von der Raummitte ausgeht dazu dieses DIN 1055 Blatt 3 (Ausgabe 1948) Verkehrslasten für Wohnungen einschl. Flure und Dachbodenräume a) Holzbalkendecken und andere Decken ohne ausreichende Querverteilung der Lasten: 200 kp/m² (= 2,0 kN/m²) b) alle anderen Bauteile, besonders auch für Massivdecken mit ausreichender Querverteilung der Lasten: 150 kp/m² (= 1,50 kN/m²) ach ja 2,0kN/m² sind in etwa 200 kg/m² kurz gesagt ich würde mir da keine Gedanken machen und es Aufstellen |
07.01.2015, 12:26 | #14 |
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Also ich zweifel jetzt auch nicht daran, dass es hält. Und schon gar nicht wird es hollywoodmäßig durch die Decke krachen.
Aber das Risiko eines Spannungsrisses im AQ trägt man halt schon selbst. Und wie Björn sagt: gut möglich, dass dann die Versicherung aussteigt. Also wenn man drunter seinen eigenen Keller hat egal. Aber bei 3 Nachbarn würde ich trotzdem 2x nachdenken. Wobei wir in diesem Fall ja nur von einer Mehrbelastung von 125kg gegenüber dem bestehenden Becken reden. Ich halte das auch für vertretbar. Garantieren will ich es aber nicht *g*. |
07.01.2015, 13:15 | #15 | |
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Zitat:
und es ist natürlich sinnvoll sich abzusichern und selbstverständlich werden statiker sich dazu schriftlich äußern, vorausgesetzt sie können was sagen und bekommen geld. |
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07.01.2015, 13:17 | #16 |
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Puh das würde ich so aber nicht behaupten. Da könnte dir ein findiger Sachbearbeiter Fahrlässigkeit unterstellen. Immerhin sollte einem klar sein, dass es gewichtsmäßig zu Problemen kommen kann. Da dann nicht einmal die Hausverwaltung zu fragen kann dann als Grund ausreichen.
Aber dazu kenne ich mich zu wenig in der Branche aus. Da Autoversicherungen aber auch fast immer einen Weg finden den Anspruch abzuschmettern wird das in so einem Fall sicher auch so sein. |
07.01.2015, 13:27 | #17 | |||
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Zitat:
das geht erst bei grober fahrlässigkeit bzw. bei vorsatz und das zu bewiesen wird schwierig für die versicherung. Zitat:
Zitat:
du hast nur dann ein problem, wenn du mehrfach mit derlei schäden auffällig wirst. dann werden die nachhaken. so aber ist das für die ein wasserschaden und nicht mehr. |
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07.01.2015, 13:40 | #18 | |
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Zitat:
Ich weiß aus erster Hand was sich bei Anwälten hier alles sammelt. Versicherungen erlauben sich einiges (wenn auch vielleicht nicht gerechtfertigt). Nix anderes als mit Flipflops Auto fahren oder Sommerreifen im Winter. Aber gut egal ... wollen wir das Thema nun nicht missbrauchen. Will hier aber keiner Versicherung irgendwas unterstellen. Wenn es so ist wie du sagst bin ich froh und bin ein wenig beruhigter eine Versicherung zu haben =). |
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07.01.2015, 13:45 | #19 | |
Gast
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Zitat:
fakt ist: du musst schuld haben und solange keine grobe fahrlässigkeit und schon gar kein vorsatz vorliegt, wird die versicherung die kosten übernehmen. |
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07.01.2015, 13:45 | #20 | ||
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Servus.
Ich sehe es ähnlich wie ghhe, wobei die Fahrlässigkeit i.d.T. nicht als Grund dienen kann, den Schaden nicht zu übernehmen. Zitat:
Warum sollte bei 500l plötzlich eine grobe Fahrlässigkeit nicht mehr möglich sein? Wir reden ja hier nicht von einem kleinen 60l-Becken. Anbei, mal was zur Unterscheidung: Zitat:
(*) Wie gehabt, es geht hier nicht um ein einfaches z.B. 60l-Becken. Wie man hier ganz entschieden eine grobe Fahrlässigkeit ausschließen kann, ist mir ein Rätsel, lerne aber gerne dazu. Grüße ~Shar~ edit: Ganz pauschal: Zu sagen, "geht schon, stell einfach auf, wird schon halten" betrachte ich als unverantwortlich dem Fragenden gegenüber. Geändert von Shar (07.01.2015 um 14:01 Uhr) |
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