07.01.2015, 14:51 | #21 |
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Hm na gut Kasperle ... wie gesagt ich bin froh wenn es so ist.
Ich glaube aber weiterhin in DIESEM Fall wird die Versicherung darauf pochen, dass es einem bei einem alten Haus klar sein musste, dass jemand gefragt werden muss. Ganz wie Shar sagt. Solche Fälle landen halt fast immer vor Gericht. Die Schadenssumme dürfte hierfür groß genug sein, dass die Anwälte der Versicherung diesen einen Termin in Kauf nehmen . Ich weiß aber, dass die Mods hier ganz unrund werden wenn über rechtliches gesprochen wird. Deswegen lassen wir das besser bevor es jemand als Rechtsberatung auslegt =). |
07.01.2015, 16:48 | #22 | |
Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
die hinzuziehung eines statikers ist ein gute sache, wird aber nur dann etwas bringen wenn der statiker die notwendigen unterlagen zur beurteilung vorliegen hat. ohne die kann auch er nichts aussagen. die (alten) vorschriften kennen zwar ein paar gerätelasten, aber auch die funktionieren nur unter bestimmten voraussetzungen und sind begrenzt. 650 kg sind dafür aber schon zu viel. ich würde so ein aquarium ohne weiteres nicht mehr auf holzbalkendecken stellen. |
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500l aquarium |
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